Hausordnung
In dieser Hausordnung sind Regeln und Normen für das Zusammenleben in der Müggelheimer Grundschule formuliert.
Ihre Einhaltung ist im Interesse der Schüler, Lehrer, Erzieher und technischen Mitarbeiter.
In unserer Schule soll jedem Schüler soviel Freiheit gewährt werden, wie er seiner Altersstufe angemessen braucht, um sich zu einem verantwortungsbewussten, selbständig denkenden und handelnden Menschen zu entwickeln.
Andererseits ergeben sich aus dem Zusammenleben in der Schule Forderungen der Gemeinschaft, die die Freiheit des Einzelnen einschränken.
Allgemeines
- In unser aller Interesse muss jeder unnötige Lärm vermieden werden. Um Unfälle und Verletzungen vorzubeugen, darf im Schulgebäude nicht gerannt werden.
- Auf dem gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot !
- Mit dem Inventar (u.a. ausgeliehene Bücher) unserer Schule und dem Eigentum Anderer gehen wir sorgsam und schonend um, schützen es vor Verlust und Beschädigung. Mutwillig verursachte Schäden sind durch Schüler zu ersetzen bzw. durch Arbeitseinsätze in Ordnung zu bringen.
- Das Fahrradfahren ist auf dem Schulgelände nicht gestattet. Fahrräder, Cityroller u.a. sind an den Fahrradständern abzustellen und anzuschließen.
- Wertgegenstände sollten im eigenen Interesse nicht zur Schule mitgebracht werden. Das Mitbringen von Handys wird nur in begründeten Ausnahmefällen und nach schriftlichem Antrag der Eltern von der Schulleitung genehmigt. Während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände muss das Handy ausgeschaltet sein.
Smartwatches u.a. Aufnahmegeräte sind nicht erlaubt.
- Höflichkeit und Hilfsbereitschaft erleichtern das Zusammenleben in der Schule. Bitten und Danken sollten unter Schülern und Lehrern selbstverständlich sein. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Schülern sollten friedlich und ruhig beigelegt werden. In den Pausen sind die Streitschlichter für alle zur Hilfe und Unterstützung da.
- Nach Unterrichtsschluss ist der Aufenthalt in Räumen nicht gestattet und das Gelände der Schule muss spätestens nach 15 Minuten oder im Rahmen der VHG um 13:30 Uhr verlassen werden.
Unterricht
- Die 1. Unterrichtsstunde beginnt um 08:00 Uhr.
- Alle Lehrer und Schüler sind generell rechtzeitig ca. 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in ihrem Raum und bereiten sich auf den Unterricht vor. Der Zugang von der Becherbacher Str. ist von 07:30 – 08:00 Uhr geöffnet.
- Während der Unterrichtsstunden ist das Essen nicht erlaubt.
- Sollte nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer anwesend sein, wird durch den Klassensprecher das Sekretariat informiert. Alle anderen Schüler bleiben im Raum und verhalten sich ruhig.
- Die Schüler dürfen sich während der Unterrichtszeit nicht unerlaubt vom Schulgelände entfernen.
- Die benutzten Räume sind von den Schülern ordentlich und sauber zu halten. Nach der letzten Stunde werden im Unterrichtsraum die Stühle auf die Tische gestellt. Das Tafelwischen nach jeder Stunde sollte selbstverständlich sein. Toiletten, Wasch- und Umkleideräume sind sauber zu halten. Alle technischen Geräte sowie Rollläden dürfen nur auf Anweisung der Lehrer betätigt werden.
- Die Schüler nehmen am Sportunterricht mit geeigneter Sportkleidung (Turnschuhe, langes und/oder kurze Hose und Shirt (der Körpergröße angepasst, nicht zu weit) teil.
- Während des Sport- und Schwimmunterrichtes ist das Tragen von Schmuck jeglicher Art verboten. Das Abkleben der Ohrringe mit Pflaster wird nicht toleriert.
- Längere Haare sind zusammenzubinden. Das Tragen von Haarspangen, Ausnahme Federstahlhaarspangen, ist während des Sportunterrichtes nicht erlaubt.
- Aus hygienischen Gründen empfehlen wir zusätzlich zum Sportzeug Waschzeug/Handtuch mitzubringen und das Sportzeug wöchentlich zu reinigen.
- Bei Krankheit/Unwohlsein dürfen Erziehungsberechtige den Sportlehrer in geeigneter schriftlicher Form um eine Sportbefreiung bis zu einer Woche bitten. Darüber hinaus wird ein ärztliches Attest benötigt.
- Kinder, die nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, nehmen während dieser Zeit am Unterricht einer anderen Klasse teil.
- Die dürfen ihre Trinkflasche zum Sportunterricht mitbringen.
Pausenreglung
- Die großen Pausen verbringen die Schüler im Interesse ihrer Erholung und Gesunderhaltung auf dem Schulhof. Ausgenommen ist der Besuch der Bibliothek zu den festen Öffnungszeiten. Bei ungünstigen Wetterlagen wird abgeklingelt, die Schüler bleiben im Schulgebäude.
- Das Werfen von Schnellbällen ist verboten. Das Fußballspielen ist nur auf dem Fußballplatz erlaubt.
Haftung
- Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Privateigentum.
- Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an.
- Das Hausrecht übt der Schulleiter aus. In seiner Abwesenheit der Konrektor, der Hausmeister oder die diensthabende Erzieherin.